blue:solution – topzeit ist die neue Folgeversion von TopKontor Zeiterfassung.
Erledigen Sie die die rechtlich zwingend erforderliche Dokumentation von Arbeitszeiten in Ihrem Unternehmen digital und günstig.
Digital. Einfach. Rechtskonform.
„Stechuhrurteil“ des EuGH
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Betriebe „zur Einrichtung eines Systems, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, verpflichtet sind.
Es ist den EU-Mitgliedsstaaten überlassen, wie genau sie das sog. „Stechuhrurteil“ im eigenen Land umsetzen wollen. In Deutschland ist bisher (Stand: 02.06.2021) noch keine Umsetzung in nationales Recht erfolgt.
Dennoch weisen Experten darauf hin, dass das EuGH-Urteil für sich genommen bereits heute Rechtskraft in deutschen Arbeitsgericht-Verfahren entfaltet. So gibt es inzwischen mehrere Urteile deutscher Arbeitsgerichte, die Arbeitgeber*innen in der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit sehen. Diese Pflicht begründet z. B. das Arbeitsgericht Emden in mehreren Fällen unter Verweis auf das „Stechuhrurteil“ des EuGH.
Für Unternehmen ohne ein System zur Arbeitszeiterfassung bleibt die Situation bis zur Umsetzung in deutsches Recht unklar und riskant.
Rechtsanwalt Christian Solmecke: Muss dein Chef deine Arbeitszeit kontrollieren?
Digitale Arbeitszeiterfassung mit
topzeit
Funktionen
Mit TopKontor Zeiterfassung können Sie folgende Funktionsbereiche in Ihrem Unternehmen abdecken:
- Personalzeiterfassung,
- Projektzeiterfassung und
- Zutrittskontrolle.
Weitere Features von TopKontor Zeiterfassung sind:
Urlaubsplanung und Zeitkonten,
Schicht- und Zeitmodelle,
individuell anpassbare Auswertungen,
Lohnartenverwaltung,
Anbindung an TopKontor Handwerk u.v.a.m.