Digitalbonus Bayern
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus fördert der Freistaat Bayern gezielt IT-Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen. Nachdem die Jahrestranche 2017 für das Programm bereits im Mai ausgeschöpft war, hat die bayerische Staatsregierung zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.
Staatlich geförderte Projektfinanzierung
Seit dem 1. August 2017 können wieder Anträge gestellt werden. Nach Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmenbeginn kann Ihr Projekt förderunschädlich starten. Die Bewilligungen durch Förderbescheide und die Auszahlungen werden erst im Jahr 2018 erfolgen.
Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wurde ein monatliches Förderkontingent festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden.
Wieviel Förderung kann ich erhalten?
Sie können zwischen drei Varianten des Digitalbonus wählen:
Digitalbonus Standard
Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit.
Digitalbonus Plus
Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
Digitalkredit
Bis zu zwei Millionen Euro zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern.
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Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
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Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:
- Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
- Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 43 Millionen Euro Umsatz Bilanzsumme/Jahr.
Sie können nicht gefördert werden, wenn
- Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
- für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
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Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Nicht gefördert werden:- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone)
- Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
- Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde
- Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
- IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen
Weitere Informationen zum Digitalbonus aus erster Hand können Sie auf der Homepage des Förderprogramms (www.digitalbonus.bayern) nachlesen.